Verkaufs-und Lieferbedingungen der Firma Friedrich Grote Elektro GmbH, Marktstr. 16
27404 Heeslingen
I.Allgemeines
Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Entgegenstehende Bedingungen des Käufers, denen wir nicht schriftlich zugestimmt haben,
sind unwirksam. Mündliche Abreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
II. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfahrt und Monteur-
stunden werden gesondert berechnet. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler können von
uns auch nachträglich korrigiert werden.
III.Lieferzeit
Liefertermine auch die vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd
und ohne Verbindlichkeit. Für etwaige Lieferverzögerungen können wir nicht in Anspruch genommen werden.
IV.Zahlungen
Die Fälligkeit der Rechnung ist vom Eingang der Ware oder Bestehen von Mängelansprüchen
unabhängig. Wird die Rechnung nicht fristgemäß bezahlt, können vom Besteller Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem Diskontsatz verlangt werden.
V.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum der Friedrich Grote
Elektro GmbH. Der Käufer verpflichtet sich, uns sofort Mitteilung zu machen, wenn von uns
geliefertes Material oder Waren gepfändet werden, oder über sein Vermögen ein Vergleichs-
oder Konkursverfahren eröffnet wird.
VI.Erfüllungsort für beide Teile ist Heeslingen
VII.Allen Geschäften mit uns liegen diese Bedingungen zugrunde und gelten vom Käufer
oder Besteller als ausdrücklich anerkannt.
VIII.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Friedrich
Grote Elektro GmbH